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Schulpflegschaft

Alle gewählten Klassenpflegschaftsvorsitzenden bilden die Schulpflegschaft. Ihre Vertreterinnen und Vertreter können ebenfalls – wie die Schulleiterin oder der Schulleiter – beratend an den Schulpflegschaftssitzungen teilnehmen. Die Schulpflegschaft ist die Interessenvertretung aller Eltern. Sie bespricht und berät Themen vorab, zu denen in der Schulkonferenz Entscheidungen getroffen werden sollen. Hier werden die unterschiedlichen Standpunkte der gewählten Elternvertreterinnen und -vertreter ausgetauscht.

 

Die Klassenpflegschaft

Mindestens einmal im Schuljahr werden die Eltern zur Klassenpflegschaftssitzung eingeladen. Hier bekommen sie wichtige Informationen über Unterrichtsinhalte und Lernmittel sowie über alles, was die Klasse ihres Kindes betrifft. Für Eltern ist die Klassenpflegschaftssitzung eine gute Möglichkeit abzusprechen, in welchen Bereichen in der Schule sie sich engagieren können, zum Beispiel bei der Planung und Organisation von Klassenfahrten oder bei Klassen- und Schulfesten.

 

Bei der ersten Sitzung der Klassenpflegschaft wählen die Eltern eine Vorsitzende/einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter. Beide nehmen über ihre Aufgaben in der Klassenpflegschaft hinaus mit beratender Stimme an der Klassenkonferenz teil. Die Vorsitzende oder der Vorsitzende vertritt die Interessen der Eltern in der Schulpflegschaft.
 

Weitere Informationen zur Schulmitwirkung erhalten Sie hier.

 

Hier: https://www.schulministerium.nrw.de/eltern/schulmitwirkung

Kath. Overbergschule Recke
Jahnstraße 3 

49509 Recke

 

Telefon: (05453) 3688

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